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Begleitetes Fahren
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Begleitetes Fahren - "Führerschein mit 17".

Das Land NRW hat seit dem 14.09.2005 an dem Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" teilgenommen. Nach den sehr positiven Ergebnissen dieses Versuches ist das"Begleitete Fahren mit 17" zum 1. Januar 2011 bundesweit in das Dauerrecht übernommen worden.

Das bedeutet, dass Jugendliche schon ab dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klassen B bzw. BE erwerben können.

Die Teilnahme an dem "Begleiteten Fahren mit 17" ist an bestimmte Auflagen gebunden:

- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahranfänger nur gemeinsam mit einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson fahren.

- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung (erhält der Fahranfänger anstelle eines Führerscheins) eingetragen werden.

- Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.

- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.

- Die Begleiter dürfen nur mit max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert sein.

- Mit der Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.

- Am 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung in einen normalen Führerschein umgeschrieben werden.

Die Einführung des "Begleiteten Fahrens mit 17" in Deutschland als Dauerrecht  begründet sich mit den positiven Erfahrungen des Modellversuches in den Bundesländern und im Ausland. Es hat sich gezeigt, dass die Jugendlichen auch nach der Begleitungszeit, wenn sie alleine fahren, deutlich weniger mit Unfällen oder sonstigen Verkehrsdelikten auffällig geworden sind.

Die jungen Fahranfänger in Deutschland haben im Alter von 18 Jahren einen Anspruch darauf , ohne Begleitung Auto zu fahren. Deshalb wurde als Anreiz, zunächst erst einmal in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers Auto zu fahren, der "Führerschein mit 17" eingeführt. 

Der Sinn dieses Modellversuchs liegt also weniger darin, den Jugendlichen schon das Autofahren mit 17 Jahren zu ermöglichen, sondern eine Möglichkeit zu schaffen, erst einmal in Begleitung die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns doch  an. 

 

Fahrschule Norbert Steinhoff  | mail@fahrschule-steinhoff.de